Qualitätsstandards, Verlässlichkeit und klare Verantwortungsstrukturen für eine gelingende Ganztagsförderung
Veröffentlichtung des Bundesverbands Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE) und des Verbands katholischer Tageseinrichtungen für Kinder KTK-Bundesverband e.V.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bund 2021 die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Damit wurde ein bedeutendes bildungs- und familienpolitisches Versprechen abgegeben: mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern. Aus Sicht der Fachverbände eröffnet der Rechtsanspruch große Chancen – vorausgesetzt, der quantitative Ausbau geht mit verbindlicher Qualität einher.
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